Wenn Sie als Dolmetscher das erste Mal eine eigene Rechnung schreiben sollen, so fühlen Sie sich vielleicht ein wenig überfordert. Auch jemand, der schon viele Jahre Freiberufler ist, sollte hin und wieder seine Rechnungen überprüfen.

Ein Dolmetscher der für einen Kunden aus dem EU-Ausland tätig war, muss wissen wie er über seine Sprachmittler-Leistung ein korrekte Rechnung ausstellt.
www.erfolg-als-selbststaendiger.de/Rechnung-EU-Ausland.php
Häufig muss ein freiberufliche Dolmetscher für einen Kunden eine Kleinstbetrag-Rechnung ausstellen. Derartige Rechnungen müssen eine fortlaufende Rechnungs-Nummer aufweisen.
www.erfolg-als-freiberufler.de/Kleinstbetrag-Rechnung-Freiberufler.php
Der Grund, warum eine Überprüfung der Angaben auf der Rechnung regelmäßig vorgenommen werden sollte, liegt in den Änderungen der Gesetzgebung. Immer wieder kommt es zu kleinen Änderungen, die beim Schreiben der Rechnung bedacht werden sollten.
Nun ist es zwar nicht so, dass diese Änderungen ständig stattfinden, aber wer vor zehn Jahren eine Rechnung ausgestellt hat, muss mit seinen Angaben nicht unbedingt auf dem neuesten Stand der Dinge liegen und es kann sein, dass wichtige Angaben nicht erwähnt werden.
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